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AGBs

§ 1 Geltungsbereich
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) von der sendia GmbH, Annweilerstraße 3, D-76187 Karlsruhe, (Nachfolgend sendia). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen sendia und natürlichen und juristischen Personen, die die Dienste von sendia nutzen (im Folgenden: Mitglieder).

§ 2 Tauschbörsen
Sendia ist Betreiber der plattformübergreifenden elektronischen Tauschbörse (Nachfolgend: sendia network), die über verschiedene Webseiten im Internet genutzt werden kann, z.B. über das Portal sendia.de oder andere Partner-Webseiten. Den Mitgliedern des sendia-network wird ermöglicht, über das Internet selbstständig Medienprodukte (z.B. DVDs) zu tauschen (im Folgenden: Dienst). Ein Tauschvertrag wird ausschließlich zwischen den Mitgliedern geschlossen. Auch die Erfüllung der über das sendia network geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern. Sendia wird dabei nicht Vertragspartner und es besteht kein Anspruch an sendia.

§ 3 Registrierung
(1)Zur Nutzung des sendia network ist die Anmeldung als Mitglied Voraussetzung. Ein Anspruch auf Anmeldung im sendia network besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos durch Zustimmung dieser AGB, den Datenschutzbestimmungen und der Gebührenordnung. Mit der Anmeldung kommt zwischen sendia und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung des sendia network zustande.
(2)Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
(3)Es darf nur ein Mitgliedskonto pro Haushalt angemeldet werden.
(4)Die von sendia bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare, Familien). Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend gegenüber sendia zu korrigieren.
(5)Bei der Anmeldung wählt das Mitglied einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte, verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das Mitglied muss sein Passwort geheim halten. Sendia wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben.
(6)Bei der Anmeldung darf keine E-Mail Adresse von Fake-Providern (z.B. nospamfor.us) benutzt werden.
(7)Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

§ 4 Widerruf und Kündigung
(1) Das Mitglied kann seine Zustimmung zu diesen Vertragsbedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe des Zulassungsantrages widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich gegenüber sendia zu erfolgen und ist per E-Mail, mit der bei der Registrierung angegebenen E-Mail Adresse, an support@sendia.de zu senden. Der Widerruf gilt gleichzeitig als Widerruf des Zulassungsantrags des betreffenden Mitglieds. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist das Mitglied deshalb weder an den Nutzungsvertrag noch an seine Zustimmungserklärung zu diesen Vertragsbedingungen gebunden. Bereits abgeschlossene Tauschverträge sind jedoch auch bei rechtzeitig erfolgtem Widerruf abzuwickeln.
(2) Das Mitglied kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Die schriftliche Kündigungserklärung hat per E-Mail, mit der bei der Registrierung angegebenen E-Mail Adresse, an support@sendia.de zu erfolgen. Bei Kündigung verfallen noch vorhandene Credits und Tauschguthaben. Vor der Kündigung abgeschlossene Tauschverträge sind zu erfüllen. Sendia kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Rückerstattung von Tauschguthaben in reales Geld ist im Allgemeinen nicht möglich.

§ 5 Provisionen
(1) Die Zulassung als Mitglied sowie das Einstellen von Medienprodukten in die Liste der zum Tausch angebotenen Medienprodukte ist kostenlos.
(2) Für jeden Tauschvorgang fällt zugunsten von sendia eine Provision an, deren Höhe sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung richtet und die von demjenigen Mitglied zu begleichen ist, das ein Medienprodukt bei einem anderen Mitglied bestellt.
(3) Die Provisionen sind sofort zur Zahlung fällig und werden, sofern kein monetäres Guthaben besteht, per Einzugsermächtigung beglichen. Schlägt der Forderungseinzug fehl, hat das Mitglied sendia die dadurch anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit es das Fehlschlagen zu verantworten hat.
(4) Sendia erstellt über die zu zahlenden Provisionen eine Rechnung, die das jeweilige Mitglied auf der sendia-Website abrufen kann. Sendia bucht die pro Mitglied angefallenen Provisionen in Intervallen, deren Abstand sendia nach eigenem Ermessen festsetzen kann, von dem monetären Konto des Mitgliedes ab. Über die Abbuchung fälliger Rechnungsbeträge informiert sendia das jeweilige Mitglied vorab per E-Mail, wobei dem Mitglied eine angemessene Zeitspanne von mindestens einer Woche eingeräumt wird, für eine ausreichende Deckung auf seinem monetären Konto zu sorgen. Das Mitglied kommt ohne weitere Mahnung nach einem Zeitablauf von 14 Tagen ab Zugang dieser E-Mail in Verzug, es sei denn, sendia unterlässt die Abbuchung.
(5) Dem Mitglied wird die von ihm zu entrichtende Provision auf Antrag gutgeschrieben, wenn sein Vertragspartner den geschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt.

§ 6 Bewertungssystem
(1)Der Tausch erfolgt zwischen Mitgliedern des Tauschsystems. Sendia stellt bei jedem Tauschvorgang die hierfür erforderlichen Adressdaten zur Verfügung.
(2)Trotz sorgfältiger Prüfung kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass Mitglieder falsche Adressangaben machen oder den angeforderten Artikel nicht zusenden. Aus diesem Grund wird ein Bewertungssystem zur Verfügung gestellt, das insbesondere nicht zustande gekommene Tauschvorgänge und Fehllieferungen erkennbar macht.
(3)Die Mitglieder verpflichten sich, jeden Tauschvorgang wahrheitsgemäß zu bewerten. Beurteilungen werden ausschließlich von Empfängern vorgenommen und sind jeweils einem konkreten Tauschvorgang zugeordnet.
(4)Sendia behält sich das Recht vor, Bewertungen zu löschen, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen.

§ 7 Verbotene Artikel
(1)Es ist grundsätzlich verboten, Artikel zum Tausch anzubieten, deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen.
(2)Das sendia network ermöglicht den Tausch von Medienprodukten. Andere Artikel dürfen nicht zum Tausch angeboten werden.
(3)Darüber hinausgehend dürfen Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sowie Kopien jeglicher Art nicht zum Tausch angeboten werden.
Sendia behält sich vor, Angebote zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese gegen geltendes Recht oder diese Vertragsbestimmungen verstoßen. Ferner kann sendia bei Verstößen der vorgenannten Art Sanktionen nach § 9 dieser Vertragsbestimmungen gegen das Mitglied verhängen.

§ 8 Jugendschutz, Identifizierung, Authentifizierung
Artikel, die Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden dürfen, werden eigens gekennzeichnet und sind für Minderjährige nicht abrufbar. Jedes Mitglied, das Artikel, die Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden dürfen, nachfragen möchte, muss zuvor eine Altersverifikationsprozedur in einem face-to-face-Verfahren (z.B. Post-Ident-Verfahren) erfolgreich durchlaufen. Die Kosten hiefür, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr durch sendia, hat das Mitglied zu tragen (Identifizierung), werden aber als Transaktionsguthaben auf dem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Sendia bestellt einen externen Jugendschutzbeauftragten.

§ 9 Sanktionen
(1) Sendia kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Vertragsbestimmungen verstößt: Löschen von Angeboten bzw. Gesuchen,Verwarnung eines Mitgliedes, Ausschluss von der sendia-Garantie oder Sperrung eines Mitgliedes. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt sendia die berechtigten Interessen des betroffenen Mitgliedes, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat. Ein Angebot bzw. Gesuch kann sendia löschen, wenn ein Verstoß gegen § 7 dieser Vertragsbestimmungen vorliegt. Dies hat gleichzeitig eine Verwarnung des entsprechenden Mitgliedes zur Folge. Andere Verstöße gegen diese Vertragsbestimmungen haben ebenfalls eine Verwarnung zur Folge.
(2) Sendia kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der sendia-Plattform ausschließen (Sperre), wenn es falsche Kontaktdaten angibt, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse, sich durch Dritte anmelden lässt, sich nach der Zulassung als Mitglied erneut einen Antrag auf Mitgliedschaft stellt (Mehrfachanmeldung), seine Mitgliedschaft überträgt, die Funktionsweise von sendia gefährdet oder beeinträchtigt, andere sendia-Mitglieder oder sendia schädigt, insbesondere von sendia angebotene Leistungen missbraucht oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
(3) Wurde ein Mitglied gesperrt, darf es sich nicht erneut anmelden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einer gesperrten Mitgliedschaft besteht nicht.

§ 10 Allgemeine Grundsätze
(1) Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung des sendia networks, sowie der Dienstleistungen von sendia die geltenden Gesetze zu befolgen.
(2) Sendia macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu eigen.
(3) Das Mitglied wird sendia von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen sendia wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Mitglied eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen. Das Mitglied übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von sendia einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
(4) Der Anbieter eines Medienproduktes muss deren Eigentümer und in der Lage sein, das eingetauschte Medienprodukt seinem Tauschpartner unverzüglich nach Abschluss des Tauschvertrages zusenden und übereignen zu können. Dasselbe Medienprodukt darf nicht mehrfach zum Tausch angeboten werden.
(5) Es ist Mitgliedern untersagt, die im Rahmen eines Tausches erhaltenen personenbezogenen Daten anderer Mitglieder für andere Zwecke als für die Vertragsabwicklung zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht Werbung zuzusenden (Spam).
(6) Unternehmer, die Medienprodukte zum Tausch anbieten, sind verpflichtet, Ihre Unternehmereigenschaft sendia und den anderen Mitgliedern gegenüber anzugeben, die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und Ihrer Angebotsliste hinzuzufügen, ebenso wie eine Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht, sofern ein solches besteht.

§ 11 Abschluss von Tauschgeschäften
(1) Indem ein Mitglied ein Medienprodukt im sendia network zum Tausch anbietet, gibt es ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Tauschvertrages über dieses Medienprodukt ab. Das Angebot richtet sich an alle anderen Mitglieder.
(2) Ein Tauschangebot im Sinne von Absatz 1 kann von jedem Mitglied angenommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass dieses Mitglied über eine ausreichende Anzahl von "Credits" verfügt und in der Lage ist die entsprechende Provision an sendia zu entrichten. Nimmt ein Mitglied ein Tauschangebot an, wird ihm die entsprechende Anzahl an "Credits", mit der das Medienprodukt bewertet ist, von seinem "Credit"-Punktekonto abgezogen und dem Anbieter im Sinne von Absatz 1 als Gegenleistung für das Medienprodukt gutgeschrieben.
(3) Nach Abschluss eines Tauschvorganges ist der Anbieter des eingetauschten Medienproduktes verpflichtet, die Versandadresse über das sendia network zu ermitteln. Er hat das Medienprodukt seinem Vertragspartner auf eigene Kosten zu übersenden und darf weder für den Versand des Medienproduktes noch für das Produkt selbst zusätzliche Leistungen verlangen. Ferner ist es untersagt, den Versand des Produktes von Auflagen abhängig zu machen oder an Bedingungen zu knüpfen. Es ist untersagt Werbemittel mitzuschicken.
(4) Ein Mitglied ist dazu verpflichtet einen zum Tausch freigegebenen Artikel, der von einem anderen Mitglied angefordert wurde, innerhalb von 5 Tagen an das Mitglied zu verschicken. Bei Verstoß kann sendia nach der ersten erfolglosen Mahnung eine Stornogebühr in Höhe von 10 Euro erheben.
(5) Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber sendia auf den Erhalt eines Produktes nach einem Matching oder auf das Matching selbst.

§ 12 Bewertung von Medienprodukten mittels "Credits", Kauf von "Credits"
(1) Die im sendia network angebotenen Medienprodukte werden von sendia nach eigenem Ermessen in verschiedene Wertigkeitsklassen eingeteilt. Die Bewertung erfolgt mittels sogenannter "Credits". Ist ein Mitglied mit der von sendia vorgenommenen Bewertung seines zum Tausch angebotenen Medienproduktes nicht einverstanden, bietet es das Medienprodukt nicht zum Tausch an.
(2) Möchte ein Mitglied ein Medienprodukt im sendia network zum Tausch anbieten, teilt es sendia den Bar-Code bzw. die EAN-Nummer des Medienproduktes mit. Es dürfen nur unbeschädigte, lesbare Medienprodukte samt zugehöriger Hülle (Case) und Booklet angeboten werden. Ein Anspruch auf Erhalt des Medienproduktes mit der exakten Artikelnummer besteht nicht. Ausschlaggebend für die Erfüllung sind lediglich die im sendia network zur Verfügung gestellten Informationen zu dem angeforderten Medienprodukt.
(3) Verstößt ein Mitglied gegen die Bestimmungen in Absatz 2 kann sendia Sanktionen nach § 9 dieser Vertragsbestimmungen gegen das Mitglied verhängen.
(4) Fehlen einem Mitglied "Credits", um einen Tausch durchzuführen, können diese von sendia erworben werden. Hierzu bestellt das Mitglied über das sendia network die Anzahl der gewünschten "Credits" und erhält diese auf seinem "Credit"-Punktekonto gutgeschrieben. Der Preis eines "Credits" richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung. Sendia bucht den, der Anzahl der bestellten "Credits" entsprechenden Betrag von dem monetären Konto des Mitgliedes ab. Zur Frage der Fälligkeit und des Verzuges gelten die in § 5 Absatz 4 getroffenen Regelungen entsprechend.
(5) Sendia ist zur Rücknahme von "Credits" nicht verpflichtet.
(6) Eine Verrechnung von Transaktionsgebühren mit Credits ist nicht möglich

§ 13 Gegenstand und Umfang des Nutzungsrechts
(1) Jedes Mitglied ist berechtigt, das sendia network nach Maßgabe dieser Bestimmungen zu nutzen. Die Nutzung des sendia network oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann von Sendia an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der im Rahmen der Zulassung gemachten Angaben, Häufigkeit von Unregelmäßigkeiten bzw. Beschwerden im Zusammenhang mit der Durchführung von Tauschgeschäften oder dem Zahlungsverhalten gegenüber sendia.
(2) Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung des sendia network und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Sendia beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). sendia berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen. § 15 dieser Vertragsbedingungen bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
(3) Sendia behält sich das Recht vor, sein Dienstleistungsangebot sowie die zu dem sendia network gehörenden Benutzeroberflächen auch in inhaltlicher Hinsicht jederzeit zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von sendia zumutbar ist.

§ 14 Leistungen von sendia
Die Leistungen von sendia bestehen im Einzelnen aus:
a) der Bereitstellung des sendia network für Mitglieder,
b) der Ermöglichung des Abschlusses von Tauschverträgen über Medienprodukte,
c) der Erfassung der angebotenen und nachgefragten Medienprodukte,
d) der Bewertung angebotener und nachgefragter Medienprodukte (z.B. DVDs) mittels eines Punktesystems ("Credits"),
e) der Einrichtung und Aktualisierung von "Credits"-Punktekonten für die einzelnen Mitglieder,
f) der Einrichtung und Aktualisierung von monetären Konten für die einzelnen Mitglieder,
g) der Ermöglichung des Erwerbs einzelner "Credits" durch ein Mitglied unter Verrechnung mit dessen monetärem Konto,
h) der Erfassung der Versandadressen aller Mitglieder in einer von diesen einsehbaren Liste, zwecks Abwicklung des Tauschgeschäfts im Falle des "matchings" von Tauschangebot und Tauschgesuch.

§ 15 Freistellung
Das Mitglied verpflichtet sich, sendia auf erstes Anfordern alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung der sich aus diesen Vertragsbedingungen für das Mitglied ergebenden Pflichten entstehen und darüber hinaus sendia auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen anderer Mitglieder und sonstiger Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese auf Grund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch das Mitglied gegen sendia geltend machen.

§ 16 Systemintegrität und Störung der sendia-Website
(1)Das Mitglied ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung des sendia network zu verwenden, die das Funktionieren des sendia network stören können. Das Mitglied darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der sendia-Infrastruktur zur Folge haben können. Es ist dem Mitglied nicht gestattet, von sendia generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in das sendia network einzugreifen.
(2)Die im sendia network abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen. Das Layout des sendia network und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von sendia vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden.

§ 17 Haftung
(1) Sendia haftet gegenüber Unternehmern für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen sendia bei Vertragsabschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(2) sendia haftet gegenüber Verbrauchern für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzuges oder der von sendia zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Sendia für jedes schuldhafte Verhalten. Die Haftung bei Verletzung der vorgenannten Pflichten ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen sendia bei Vertragsabschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(3) Für von sendia nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt sendia keine Haftung.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten Dritter, derer sich sendia zur Durchführung seiner Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag bedient.

§ 18 Kreditprüfung
Im Falle einer kreditorischen Geschäftsbeziehung wird uns die Payone GmbH, die in ihrer Datenbank zum Mitgliedskonto gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.

§ 19 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1)Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Nutzungsvertrages übermittelt werden, müssen entweder per E-Mail an support@sendia.de oder auf dem Postwege an die Firmenanschrift von sendia gesandt werden. Sendia behält sich vor, die vorgenannte E-Mail-Adresse zu ändern. Hierüber werden die Mitglieder per E-Mail benachrichtigt.
(2)Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegen der Nutzungsvertrag und die AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(3)Sofern es sich bei dem Mitglied um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.

§ 20 Änderung dieser AGB, Übertragung, Salvatorische Klausel
(1)Sendia behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Mitglied per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Versand der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Sendia wird dem Mitglied in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
Bei Nichtzustimmung muss der Nutzer eigenständig nach §4 kündigen.
(2)Sendia ist berechtigt, die sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird dem Nutzer per E-mail rechtzeitig mit einer Vorlaufzeit von vierzehn Tagen bekannt gegeben. Im Falle einer Übertragung durch sendia steht dem Nutzer ein sofortiges Kündigungsrecht zu.
(3)Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
(4)Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist ferner die Zustimmung zu diesen Vertragsbedingungen, die in Kraft treten und auch dann Anwendung finden, wenn Mitglieder die Plattform oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, wenn diese Websites den Zugang zur Plattform vollständig oder ausschnittweise ermöglichen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn sendia sie schriftlich bestätigt.



 





 

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